{"id":4407,"date":"2017-05-23T14:12:48","date_gmt":"2017-05-23T12:12:48","guid":{"rendered":"https:\/\/hermannschmidt.de\/impressum\/verkaufsbedingungen\/"},"modified":"2022-01-07T10:48:15","modified_gmt":"2022-01-07T09:48:15","slug":"verkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hermannschmidt.de\/en\/impressum\/verkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Verkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>VERKAUFSBEDINGUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hermann Schmidt GmbH &amp; Co. KG<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>I. Geltungsbereich:<\/h3>\n<p>F\u00fcr alle Auftr\u00e4ge, welche uns Unternehmer (vgl. \u00a7 14 BGB) erteilen, gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers werden, selbst im Falle unserer Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir h\u00e4tten ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Wir sind berechtigt, die Anspr\u00fcche aus unserer Gesch\u00e4ftsverbindung abzutreten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>II. Vertragsschluss:<\/h3>\n<p>Unsere Angebote sind freibleibend. Technische \u00c4nderungen sowie \u00c4nderungen in Form, Farbe und\/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren ausdr\u00fccklich vorbehalten.<\/p>\n<p>Mit der Bestellung einer Ware erkl\u00e4rt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, in Textform (insbesondere per E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>Bei Bestellungen auf elektronischem Wege sind wir nicht verpflichtet, den Zugang unverz\u00fcglich zu best\u00e4tigen. Best\u00e4tigen wir einen solchen Zugang dennoch, liegt allein in dieser Best\u00e4tigung noch nicht die Annahme des entsprechenden Angebots auf Abschluss eines Vertrages. Hierf\u00fcr bedarf es vielmehr einer Erkl\u00e4rung unsererseits im Sinne des vorstehenden Absatzes 2.).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>III. Preise und Zahlungsbedingungen:<\/h3>\n<p>Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den vereinbarten Bedingungen. Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich bei unseren Preisen um Nettopreise, also ohne Umsatzsteuer, inklusive Verpackungskosten. Transportkosten innerhalb von Deutschland werden ab einem Warenwert von 500 \u20ac netto von uns getragen, unterhalb der vorgenannten Frankogrenze und\/oder au\u00dferhalb Deutschlands hat sie der Kunde zu tragen.<\/p>\n<p>Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig, es sei denn, es ist eine abweichende Vereinbarung getroffen worden. Bei Teillieferungen werden entsprechende Teilzahlungen ebenfalls 30 Tage nach Lieferung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Wenn sich nach Vertragsschluss die Verm\u00f6genslage oder Zahlungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufer wesentlich verschlechtert oder uns eine fr\u00fcher eingetretene wesentliche Verschlechterung bekannt wird oder wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck oder Wechsel nicht eingel\u00f6st wird, kann von uns Vorauszahlung verlangt oder die Ausf\u00fchrung der Lieferung von vorheriger Sicherheitsleistung abh\u00e4ngig gemacht werden.<\/p>\n<p>Das Recht, Zahlungen zur\u00fcckzuhalten oder mit Gegenanspr\u00fcchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenanspr\u00fcche unbestritten, rechtskr\u00e4ftig festgestellt bzw. von uns anerkannt sind.<\/p>\n<p>Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen zur Zahlung f\u00e4llig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir au\u00dferdem berechtigt, den durch eine zwischenzeitlich eingetretene Verteuerung entstandenen Preisunterschied der Liefergegenst\u00e4nde nachzufordern. Dies schlie\u00dft die Geltendmachung weiterer Sch\u00e4den nicht aus.<\/p>\n<p>F\u00fcr Forderungsabtretungen an einen Factor gelten die vorstehenden S\u00e4tze 1-3 dieses Absatzes entsprechend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>IV. Selbstbelieferungsvorbehalt\/Lieferfristen:<\/h3>\n<p>Lieferfristen gelten nur unter dem Vorbehalt, dass wir selber richtig und rechtzeitig beliefert worden sind. Wir werden den Kunden unverz\u00fcglich \u00fcber die Nichtverf\u00fcgbarkeit des Liefergegenstandes informieren und ihm im Falle des R\u00fccktritts die entsprechende Gegenleistung unverz\u00fcglich erstatten.<\/p>\n<p>Die von uns zu beachtende Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung\/Angebotsannahme, jedoch nicht vor Beibringung etwa vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.<\/p>\n<p>Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf das Werk\/das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erf\u00fcllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus.<\/p>\n<p>Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die au\u00dferhalb unseres Einflussbereichs liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umst\u00e4nde bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umst\u00e4nde sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen F\u00e4llen dem Kunden baldm\u00f6glichst mitteilen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>V. Erf\u00fcllungsort\/Gefahr\u00fcbergang:<\/h3>\n<p>Erf\u00fcllungsort \u2013 ausgenommen die Warengruppe Pressfittings \u2013 ist unser Lager in Essen. Erf\u00fcllungsort betreffend der Warengruppe Pressfittings ist Lager Stuttgart.<\/p>\n<p>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht mit der \u00dcbergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p>Der \u00dcbergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>VI. Eigentumsvorbehalt:<\/h3>\n<p>Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erf\u00fcllt sind, die uns gegen den K\u00e4ufer jetzt oder zuk\u00fcnftig zustehen, und zwar einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der K\u00e4ufer vertragswidrig verh\u00e4lt \u2013 insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist \u2013, haben wir das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die f\u00fcr die R\u00fccknahme anfallenden Transportkosten tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Sofern wir die Vorbehaltsware zur\u00fccknehmen, stellt dies bereits einen R\u00fccktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen R\u00fccktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pf\u00e4nden. Von uns zur\u00fcckgenommene Vorbehaltsware d\u00fcrfen wir verwerten. Der Erl\u00f6s der Verwertung wird mit denjenigen Betr\u00e4gen verrechnet, die uns der K\u00e4ufer schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag f\u00fcr die Kosten der Verwertung abgezogen haben.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der K\u00e4ufer sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpf\u00e4nden oder sicherungshalber \u00fcbereignen. Die Entgeltforderungen des K\u00e4ufers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des K\u00e4ufers bez\u00fcglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Anspr\u00fcche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen f\u00fcr uns einziehen, solange wir diese Erm\u00e4chtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht ber\u00fchrt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugserm\u00e4chtigung nicht widerrufen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt.<\/p>\n<p>Sofern sich der K\u00e4ufer jedoch vertragswidrig verh\u00e4lt \u2013 insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist \u2013, k\u00f6nnen wir vom K\u00e4ufer verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aush\u00e4ndigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen ben\u00f6tigen.<\/p>\n<p>Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den K\u00e4ufer wird immer f\u00fcr uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht geh\u00f6ren, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware.<\/p>\n<p>Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht geh\u00f6renden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des K\u00e4ufers als Hauptsache anzusehen ist, sind der K\u00e4ufer und wir uns bereits jetzt einig, dass der K\u00e4ufer uns anteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum an dieser Sache \u00fcbertr\u00e4gt. Wir nehmen diese \u00dcbertragung an.<\/p>\n<p>Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der K\u00e4ufer f\u00fcr uns verwahren.<\/p>\n<p>Bei Pf\u00e4ndungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der K\u00e4ufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen k\u00f6nnen. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierf\u00fcr der K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>Wenn der K\u00e4ufer dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen den K\u00e4ufer um mehr als 10% \u00fcbersteigt. Wir d\u00fcrfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten ausw\u00e4hlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>VII. Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht, M\u00e4ngelanspr\u00fcche, Verj\u00e4hrung, Haftung:<\/h3>\n<p><strong>Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht:<\/strong><\/p>\n<p>Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche M\u00e4ngel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen M\u00e4ngeln z\u00e4hlen insbesondere erhebliche, leicht sichtbare Besch\u00e4digungen der Ware. Ferner fallen F\u00e4lle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert worden sind. Solche offensichtlichen M\u00e4ngel sind bei uns innerhalb von vier Werktagen nach Lieferung schriftlich zu r\u00fcgen.<\/p>\n<p>M\u00e4ngel, die erst sp\u00e4ter offensichtlich werden, m\u00fcssen bei uns innerhalb von vier Werktagen nach dem Erkennen durch den Kunden schriftlich ger\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>Bei Verletzung der Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.<\/p>\n<p><strong>M\u00e4ngelanspr\u00fcche:<\/strong><\/p>\n<p>Ordnungsgem\u00e4\u00df ger\u00fcgte (vgl. dazu Absatz 1.) und nicht verj\u00e4hrte (vgl. dazu Absatz 3) M\u00e4ngel der gelieferten Sache werden von uns behoben. Dies <em>geschieht<\/em> nach <em>unserer<\/em> Wahl durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zur\u00fcckzugew\u00e4hren. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gr\u00fcnden als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung oder Verg\u00fctung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung einger\u00e4umt wurde, ohne dass der gew\u00fcnschte Erfolg erzielt wurde, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verz\u00f6gert worden ist, wenn begr\u00fcndete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gr\u00fcnden vorliegt.<\/p>\n<p><strong>Verj\u00e4hrung:<\/strong><\/p>\n<p>Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln des Vertragsgegenstandes sowie wegen leicht fahrl\u00e4ssiger Pflichtverletzungen betr\u00e4gt ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verj\u00e4hrung. Dies gilt auch f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den. Die vorstehende Erleichterung der Verj\u00e4hrung gilt nicht in den <em>F\u00e4llen<\/em> der \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und 634a Abs.1 Nr.2 BGB und auch nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche aus dem Produkthaftungsgesetz. Hier gilt die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist. Ferner bleibt die Regelung des \u00a7 479 BGB unber\u00fchrt, in deren Anwendungsbereich ebenfalls die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist gilt. Schlie\u00dflich bleibt es bei der Geltung der gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist, sofern Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit eingetreten sind oder eine Verletzung von Pflichten vorliegt, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des geschlossenen Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf.<\/p>\n<p><strong>Haftung:<\/strong><\/p>\n<p>Wir schlie\u00dfen unsere Haftung f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzung aus, sofern nicht Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz ber\u00fchrt sind. Unber\u00fchrt bleibt ferner die Haftung f\u00fcr die Verletzung von Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des geschlossenen Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf, wobei wir bei einfach fahrl\u00e4ssiger Verletzung solcher Pflichten lediglich begrenzt auf vorhersehbare, typischerweise bei Gesch\u00e4ften der fraglichen Art entstehende Sch\u00e4den haften. Gleiches gilt f\u00fcr Pflichtverletzungen unserer Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>Eine R\u00fccknahme\/ein R\u00fcckkauf mangelfreier Ware ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>VIII. R\u00fccknahme<\/h3>\n<p>F\u00fcr bestellte und ordnungsgem\u00e4\u00df gelieferter Ware ist eine R\u00fcckgabe grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h3>IX. Anwendbares Recht\/Gerichtsstand:<\/h3>\n<p>Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-\u00dcbereinkommens \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 und vergleichbarer internationaler Regelungen. Bei Exportgesch\u00e4ften finden die internationalen Regeln \u00fcber die Auslegung handels\u00fcblicher Vertragsformeln (Incoterms) Anwendung, sofern in diesen Verkaufsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.<\/p>\n<p>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Essen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der K\u00e4ufer keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Stand: Januar 2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>VERKAUFSBEDINGUNGEN Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hermann Schmidt GmbH &amp; Co. KG &nbsp; I. Geltungsbereich: F\u00fcr alle Auftr\u00e4ge, welche uns Unternehmer (vgl. \u00a7 14 BGB) erteilen, gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. 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